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   OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17   

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OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17 (https://dejure.org/2018,29190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.09.2018 - 2 A 582/17 (https://dejure.org/2018,29190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. September 2018 - 2 A 582/17 (https://dejure.org/2018,29190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung einer aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft entlassenen Person bzgl. Verdachts der Unterstützung von "salafistischen Bestrebungen" als Ausschlussgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StAG § 11 Abs. 1 Nr. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Einbürgerung einer aus der kosovarischen Staatsbürgerschaft entlassenen Person bzgl. Verdachts der Unterstützung von "salafistischen Bestrebungen" als Ausschlussgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Saarlouis, 23.06.2017 - 2 K 1999/15

    Einbürgerung eines Ausländers trotz verfassungsfeindlicher Bestrebungen;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Juni 2017 - 2 K 1999/15 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 23.6.2017 - 2 K 1999/15 - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 19.7.2016 verpflichtet, den Kläger einzubürgern.

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.6.2017 - 2 K 1999/15 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese Gemeinschaft nicht nur auf religiöse und soziale Ziele und Aktivitäten beschränkt, sondern - und sei es als Teil ihres religiösen Selbstverständnisses - auch weitergehende politische, verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris (m.w.N.)) Unterstützen ist jede Handlung des Ausländers, die für Bestrebungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist, d.h. sich in irgendeiner Weise für diese positiv auswirkt.

    Soweit der Beklagte vorbringt, von einer glaubhaften Abwendung könne nur ausgegangen werden, wenn der Betroffene einräume oder zumindest nicht bestreite, eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützt zu haben, ist dies zwar im Grundsatz zutreffend, da ein Sich-Abwenden eine Änderung der inneren Einstellung voraussetzt.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 21.11.2017 - 5 A 2126/16 -, juris (m.w.N.)) Im vorliegenden Fall hat der Kläger die ihm zum Vorwurf gemachten Unterstützungshandlungen - das Treffen mit Abu Dujana, die gemeinsamen Fotos und deren Veröffentlichung auf Facebook - eingeräumt.

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Ob nach diesen Grundsätzen eine Unterstützung vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2012 - 5 C 1/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Ausländer seine innere Einstellung verändert hat und daher künftig eine Verfolgung oder Unterstützung von sicherheitsgefährdenden Bestrebungen durch ihn auszuschließen ist.(Vgl. VGH München, Urteil vom 24.4.2013 - 5 BV 11.3036 -, juris (m.w.N.)) Solche Umstände hat das Verwaltungsgericht in nicht zu beanstandender Weise bejaht.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Bestrebungen in diesem Sinne sind politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die Bundesrepublik Deutschland beruht, zu beeinträchtigen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302) Für die Rechtfertigung der Annahme der Verfolgung bzw. Unterstützung derartiger Bestrebungen müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die von ihm vorgenommene Überzeugungsbildung mangelhaft ist, etwa weil es bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.3.2012 - 8 B 76/11 - juris) Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7.2.2017 - 6 B 30/16 - und vom 20.2.2018 - 1 B 3.18 -, juris) Hiervon ausgehend bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 19 A 1214/11

    Bewertung der Vorstandstätigkeit für einen Moscheeverein mit

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Unterstützung einer

  • VG Köln, 30.03.2022 - 1 K 1272/21
    vgl. Hailbronner, in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, StAG § 11 Rn. 12; zur Vorstandstätigkeit in einer salafistischen Organisation: OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 2018 - 2 A 582/17 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 2016 - 19 A 1214/11 -, juris Rn. 46 f.
  • VG Neustadt, 03.11.2021 - 5 K 612/21

    Ablehnung der Einbürgerung; Vorwurf salafistischer, verfassungsfeindlicher

    Einzelne Unterstützungshandlungen hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG nur dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren (OVG Thüringen, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 ZKO 384/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 2018 - 2 A 582/17 -, juris).
  • VG Saarlouis, 23.06.2017 - 2 K 1999/15
    Rechtsmittel-AZ: 2 A 582/17.
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